Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (2.000 € für Ehepaare) stellt Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Du verteilst ihn per Freistellungsauftrag frei auf deine Banken. Die übliche Faustregel „nach Höhe der Erträge“ passt für Dividendenanleger aber nicht: 1.000 € Dividende aus den USA oder der Schweiz können nur 400 € Pauschbetrag nutzen, weil die angerechnete Quellensteuer die deutsche Steuer schon zum Teil tilgt. Den Rest verbraucht die Bank trotzdem. Besser: Beim Broker mit Auslandsaktien nur so viel freistellen, wie dort nutzbar ist, und den Rest dorthin geben, wo Zinsen oder deutsche Dividenden anfallen.
Die meisten Anleger stellen ihren Freistellungsauftrag einmal ein und schauen nie wieder hin. Oft landet der ganze Betrag beim ersten Broker, oder er wird grob nach den erwarteten Erträgen aufgeteilt. Für ein Depot mit vielen ausländischen Dividenden verschenkt beides Geld. Es sind meist zweistellige Beträge im Jahr, aber jedes Jahr, und die Korrektur dauert ein paar Minuten.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag in zwei Sätzen
Der Sparer-Pauschbetrag ist der Teil deiner Kapitalerträge, auf den du keine Steuer zahlst: 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 €. Damit deine Bank ihn schon bei der Auszahlung berücksichtigt, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag. Hast du mehrere Banken, teilst du den Betrag auf, zusammen darf es nicht mehr als 1.000 € beziehungsweise 2.000 € sein.
Die Bank verbraucht den Auftrag dann Euro für Euro mit jedem Ertrag, der bei ihr anfällt: Zinsen, Dividenden, ETF-Ausschüttungen und Kursgewinne. Erst wenn er aufgebraucht ist, zieht sie Abgeltungsteuer ab. Genau an dieser Stelle liegt das Problem mit ausländischen Dividenden.
Nicht jeder Euro Dividende braucht einen Euro Pauschbetrag
Auf eine US-Dividende von 1.000 € behalten die USA 150 € Quellensteuer ein. Deutschland rechnet diese 150 € auf die Kapitalertragsteuer von 250 € an, auf die übrigen 100 € kommt der Soli: Es bleiben 105,50 € deutsche Steuer. Um genau diese 105,50 € zu sparen, reichen 400 € Pauschbetrag. Jeder weitere Euro, den die Bank für diese Dividende verbraucht, spart nichts mehr: Die deutsche Steuer ist schon bei null, und die Quellensteuer bekommst du über den Pauschbetrag nicht zurück.
- Zinsen, deutsche und britische Dividendenkeine Quellensteuer1.000 €
- Ausschüttungen von Aktien-ETFs30 % Teilfreistellung700 €
- Dividenden aus Frankreich12,8 % Quellensteuer488 €
- Dividenden aus USA, Schweiz, Kanada, Japan und Co.ab 15 % Quellensteuer400 €
Die Schweiz mit 35 % ist dabei kein schlimmerer Fall als die USA mit 15 %: Angerechnet werden in beiden Fällen 15 %, also kann der Pauschbetrag auch in beiden Fällen nur 400 € je 1.000 € nutzen. Die übrigen 20 % der Schweiz sind ein eigenes Thema, das der Artikel Quellensteuer auf Dividenden erklärt.
Das betrifft viele Anleger: Von den 1.713 Dividendenaktien in unserer Datenbank stammen 1.367 (80 %) aus Ländern mit mindestens 15 % Quellensteuer. Nur 309 (18 %) zahlen ohne Abzug, allen voran deutsche, britische und Hongkonger Aktien.
Ein Beispiel: wo der Pauschbetrag verpufft
Nimm eine typische Aufteilung: Bei der Hausbank liegt Tagesgeld, das 300 € Zinsen im Jahr bringt. Beim Neobroker liegen die Dividendenaktien, vor allem aus den USA, mit 1.200 € Dividende, dazu 100 € von deutschen Aktien. Zusammen 1.600 € Ertrag, 1.000 € Pauschbetrag. Drei Möglichkeiten, ihn zu verteilen:
- Nach Nutzbarkeit verteiltNeobroker 580 €, Hausbank 420 €232,10 €
- Nach Höhe der Erträge verteiltNeobroker 813 €, Hausbank 187 €202,30 €
- Alles beim NeobrokerNeobroker 1.000 €, Hausbank 0 €152,98 €
Liegt der ganze Auftrag beim Neobroker, verbraucht der ihn komplett, obwohl nur 580 € davon Steuer sparen. Die Zinsen bei der Hausbank werden gleichzeitig voll versteuert. Das kostet 79,13 € im Jahr. Die Aufteilung nach Erträgen ist besser, verschenkt aber immer noch 29,80 €. Richtig ist: Beim Neobroker genau den nutzbaren Teil freistellen, den Rest bei der Hausbank.
Verteile deinen Pauschbetrag
Trag für jede Bank und jeden Broker ein, welche Erträge du dort im Jahr erwartest. Der Rechner zeigt, wie viel Pauschbetrag jedes Depot nutzen kann, schlägt eine Verteilung vor und vergleicht sie mit den beiden üblichen Faustregeln. Die Startwerte sind das Beispiel von oben.
Erwartete Erträge im Jahr je Bank oder Broker, in Euro brutto:
Ersparte Abgeltungsteuer inklusive Soli, ohne Kirchensteuer. Kursgewinne und Vorabpauschalen verbrauchen den Freistellungsauftrag ebenfalls, plane dafür einen Puffer ein. Vereinfachte Schätzung, keine Steuerberatung.
Die Erträge schätzt du am einfachsten aus dem Vorjahr, die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank listet sie auf. Wer sein Depot bei Dividenden.com führt, sieht unter „Steuern“, wie viel Pauschbetrag im laufenden Jahr schon verbraucht ist, getrennt nach Dividenden, Verkäufen und Zinsen.
Die Regeln des Freistellungsauftrags
Jederzeit änderbar
Summe höchstens 1.000 € oder 2.000 €
Paare: ein gemeinsamer Auftrag
Einmal im Jahr prüfen
Kursgewinne und Vorabpauschale nicht vergessen
Der Pauschbetrag gilt nicht nur für Dividenden. Verkaufst du eine Aktie mit Gewinn, verbraucht auch dieser Gewinn den Freistellungsauftrag. Wer im Jahr umschichten will, sollte bei diesem Broker etwas Puffer lassen. Übernimmst du deine Verkäufe aus dem Depotimport, siehst du unter „Steuern“, wie viel Kursgewinne den Pauschbetrag schon verbraucht haben und welche Verluste im Aktientopf liegen.
Bleibt gegen Jahresende Pauschbetrag übrig, kannst du ihn für Kursgewinne nutzen: Verkaufst du eine Aktie mit Buchgewinn und kaufst sie gleich wieder, bleibt der Gewinn bis zur Höhe des freien Betrags steuerfrei, vorausgesetzt, bei dieser Bank liegt noch genug Freistellungsauftrag. Dein Einstand steigt dabei, später fällt also weniger Gewinn an. Es kostet zwei Ordergebühren und den Spread. Umgekehrt mindern Positionen im Minus die Steuer auf Gewinne desselben Jahres, Aktienverluste allerdings nur gegen Aktiengewinne. Unter „Steuern“ siehst du beides für dein Depot: wie viel Kursgewinn du noch steuerfrei mitnehmen kannst und was ein Verkauf deiner Positionen im Minus an Steuer spart. Wie viele Stück dafür passen, rechnest du unter „Verkauf durchrechnen“ vorher aus: Du siehst, welche Käufe die Bank zuerst nimmt, was an Steuer anfällt und wie viel Pauschbetrag danach übrig ist.
Bei thesaurierenden ETFs kommt die Vorabpauschale dazu: Im Januar setzt die Bank für das Vorjahr einen fiktiven Ertrag an, auch wenn nichts ausgeschüttet wurde. Auch er verbraucht den Freistellungsauftrag. Ist keiner mehr da, bucht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ab. Liegt dein ETF-Sparplan bei einem anderen Broker als deine Dividendenaktien, plane dort einen Teil des Pauschbetrags ein. Wie viel Vorabpauschale im Januar auf deine ETFs zukommt, siehst du unter „Steuern“, je ETF und als Schätzung zum heutigen Kurs. Warum sie inzwischen auch ausschüttende Welt-ETFs trifft, steht im Artikel Thesaurierend oder ausschüttend?
Falsch verteilt? So holst du es zurück
Ist der Pauschbetrag am Jahresende bei einer Bank ungenutzt, während eine andere Steuer abgezogen hat, ist das Geld nicht verloren. Über die Anlage KAP deiner Steuererklärung kannst du die Überprüfung des Steuereinbehalts beantragen. Das Finanzamt rechnet dann mit dem Pauschbetrag über alle Banken und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. Du brauchst dafür die Jahressteuerbescheinigungen aller Banken.
Häufige Fragen zum Sparer-Pauschbetrag
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Wie verteile ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Broker?
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Warum wird bei US-Dividenden trotz Freistellungsauftrag Steuer abgezogen?

Ringo Dühmke investiert seit 2001 an der Börse und konzentriert sich seit 2014 auf Dividendenaktien. Im Mittelpunkt seiner Strategie stehen solide Geschäftsmodelle, attraktive Bewertungen und verlässliche Ausschüttungen. Mit seiner Erfahrung aus über 25 Jahren Unternehmertum hat er mit Dividenden.com die Plattform entwickelt, die er sich als Anleger selbst gewünscht hat: Daten, Analysen und Werkzeuge für den langfristigen Aufbau eines Dividendendepots.
So rechnet Dividenden.com